Steuervorteil für Handwerksleistungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden professionell ausgeführte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden, im Wohnraum und auf dem Grundstück: z.B. Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, oder Trockenbauarbeiten.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
20% der Kosten von bis zu 6.000,- Euro für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden max. 1.200,- Euro pro Jahr und Haushalt.
Ziel der Förderung
Durch steuerliche Vorteile sollen Optimierungsmaßnahmen unterstützt werden.
Öffnungszeiten
Büro
Mo - Do: 8 - 16 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Laden / Ausstellung
Mo - Do: 10 - 16 Uhr
Freitag: 10 - 13 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
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