Steuervorteil für Handwerksleistungen

Was wird gefördert?

Gefördert werden professionell ausgeführte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden, im Wohnraum und auf dem Grundstück: z.B. Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, oder Trockenbauarbeiten.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

20% der Kosten von bis zu 6.000,- Euro für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden max. 1.200,- Euro pro Jahr und Haushalt.

Ziel der Förderung

Durch steuerliche Vorteile sollen Optimierungsmaßnahmen unterstützt werden.